Firmengründung
Ausländische Personen haben grundsätzlich das Recht, zu denselben Konditionen wie Tschechen unternehmerisch tätig zu werden. Einer Firmengründung in Tschechien steht also an sich nichts im Wege. Geht man ins Detail, wird die Sache etwas komplizierter. Aber keine Sorge: wirklich nur etwas!
Wer als EU-Bürger eine Firmengründung in Tschechien plant, hat es oftmals etwas einfacher, als Bürger vieler anderer Staaten. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel erst einmal nicht notwendig, Urkunden müssen nicht amtlich beglaubigt werden. Notwendig ist allerdings ein Eintrag ins Handels- oder ins Gewerberegister. Für den Eintrag ins Handelsregister wenden Sie sich an die Kreisgerichte, während das Gewerberegister von den lokalen Gewerbeämtern geführt wird.
Vor der Firmengründung stehen Gewerbeschein und Lizenz
Wer sein Unternehmen bei der Firmengründung ins Handelsregister eintragen lassen muss, benötigt dafür Unterlagen wie beispielsweise den Gesellschaftsvertrag, einen Nachweis über das notwendige Grundkapital des jeweiligen Unternehmens und einen Nachweis der Verfügungsberechtigung über Immobilien, die dem Unternehmen als registrierter Sitz in Tschechien dienen. Voraussetzung für den Eintrag ist zudem ein passender Gewerbeschein. Je nach Tätigkeit des Unternehmens wird zusätzlich eine Lizenz vonnöten sein.
Für eine Firmengründung in Tschechien kann man sich für eine der folgenden Unternehmensformen entscheiden: Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit begrenzter Haftung, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft. Daneben können natürliche Personen mit Gewerbeschein als Einzelunternehmer tätig werden.
Förderprogramme unterstützen die Firmengründung in Tschechien
Wer eine Firmengründung in Tschechien plant, sollte auch einen Blick auf mögliche Förderprogramme und Investitionsanreize werfen, die das Land anbietet. Möglich könnten beispielsweise finanzielle Hilfen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei notwendigen Schulungen und Umschulungen von Mitarbeitern und eine ermäßigte Körperschaftssteuer für einen vorgegebenen Zeitraum sein.
Diverse Agenturen haben sich darauf spezialisiert, eine Firmengründung in Tschechien zu unterstützen. Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen wird aber beispielsweise auch von der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer gewährt. So werden Sie von der Kammer bei Ihrem „Start-up" etwa zum Ablauf der Firmengründung beraten sowie zu Rechts- und Steuergrundlagen und zu den Rahmenbedingungen in Tschechien. Ebenso bietet die tschechische Agentur für Wirtschafts- und Investitionsförderung „CzechInvest" Hilfe an: Sie unterstützt Unternehmensgründer beispielsweise bei Verhandlungen mit Behörden und Gemeinden sowie bei der Suche nach Gewerbeimmobilien und Zulieferern. Die Internetseiten beider Organisation finden Sie in unseren Linktipps.
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